DSL Kündigung

DSL-Kündigung leicht gemacht

DSL Kündigung: So machen Sie es richtig!

Die DSL Angebote am Markt sind vielfältig. Oft ist ein Wechsel des Anbieters lohnenswert und macht eine DSL Kündigung notwendig. Auch ein Umzug kann Grund für einen DSL Wechsel sein. Hier erfahren Sie, wie die DSL Kündigung erfolgreich und rechtlich sicher durchgeführt wird.

In den Vertrag schauen

Grundlage für die DSL Kündigung ist, was in Ihrem Vertrag steht. Zwei Dinge gibt es in diesem Zusammenhang zu beachten: Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Die Mindestvertragslaufzeit besagt, wie lange Sie Ihren Vertrag mindestens erfüllen müssen. Erst dann ist die DSL Kündigung möglich, wenn Sie dies möchten. Die Kündigungsfrist besagt, bis wann die Kündigung vor dem gewünschtem Zeitpunkt beim jeweiligen Anbieter eingegangen sein muss, um rechtlich wirksam zu sein.

Oft gibt es Verträge mit Mindestlaufzeiten von 12 oder 24 Monaten. Es sind aber auch kürzere Laufzeiten möglich. Die Kündigung beträgt oft 3 Monate zum Laufzeitende. Dies alles sind aber nur Richtwerte. Der Blick in den Vertrag ist unverzichtbar.

Sonderkündigungsrecht beachten

Auch bei der DSL Kündigung gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Zwei Fälle sind es oft, die eine DSL Kündigung auf dieser Grundlage rechtfertigen.

Zum einen ist ein Sonderkündigungsrecht eventuell möglich, wenn Sie einen Umzug planen. Nicht immer, aber immer dann, wenn Ihr alter Anbieter am neuen Standort seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Geschwindigkeit spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Wenn Ihr Vertrag 100 MBit/s verspricht und Glasfaser am neuen Ort nicht möglich ist, haben Sie das Recht auf DSL Kündigung, wenn Ihr Anbieter die Geschwindigkeit nicht realisieren kann.

Auch ein Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Geschwindigkeiten laut Vertrag nicht eingehalten werden. Der DSL Check gibt Ihnen Aufschluss darüber. Ist das Recht auf Nachbesserung erfolglos verstrichen, haben Sie Recht auf DSL Kündigung aus außerordentlichem Grund.

Kündigung mit Widerrufsrecht

Wenn Sie einen DSL-Vertrag über das Internet oder am Telefon abgeschlossen haben, dürfen Sie diesen mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen. Grund hierfür ist das Fernabsatzgesetz. Es schützt vor unüberlegten Entscheidungen, die im Internet oder telefonisch manchmal gemacht werden.

Schriftlich und termingerecht kündigen

Damit eine Kündigung rechtlich in Ordnung ist, sind zwei Gegebenheiten wichtig. Zum einen muss die Kündigung in der Frist erfolgen, die aus dem Vertrag ersichtlich ist. Zum anderen ist die Schriftform zwingend erforderlich. Eine mündliche Kündigung am Telefon genügt nicht, auch wenn das Gegenüber Sie Ihnen bestätigt. Schicken Sie die Kündigung am besten per Einschreiben ab. Dann haben Sie die Sicherheit der Absendung und etwas in der Hand, wenn es zu Problemen kommen sollte.

Wie geht es weiter nach der Kündigung?

Nach der Kündigung brauchen Sie einen neuen Anbieter, um schnelles DSL weiterhin in gewohntem Ausmaß nutzen zu können. Wenn Sie kündigen, haben Sie einen neuen Anbieter vielleicht auch schon gefunden. Wenn nicht, helfen Ihnen die Tarifrechner ein, die es im Internet in hoher Zahl zu finden gibt.

Sie geben in den Filter einfach ein, was Ihnen wichtig ist. Geschwindigkeit, Postleitzahl des Wohnorts, Kosten, Mindestlaufzeit und so weiter. Das Programm bringt Ihnen als Auswahl die Ergebnisse, die Ihre Suchkriterien optimal einschließen. Danach können Sie Angebote Ihrer Favoriten einholen oder im telefonischen Kontakt Details und Fragen klären. Eine DSL Kündigung ist also nicht das Ende des schnellen Internets für Sie. Es ist der Start für ein neues DSL Angebot, dass maßgeschneidert auf Ihre tatsächlichen Bedürfnisse zugeschnitten sein sollte und ideal verfügbar ist.

Wichtige Tipps und Tricks für den erfolgreichen DSL Anbieterwechsel. Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, Kündigungswege, Sonderkündigungsrechte und Rufnummer-Mitnahme.

Ein neuer Vertrag darf innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Bei DSL-Verträgen, die online abschlossen werden, gibt es das Recht, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zu kündigen.

Eine erheblich schlechte Leistung des Anbieters ist ein anerkannter Kündigungsgrund, der den Kunden von allen Fristen und Mindestlaufzeiten entbinden kann. Jedoch muss dem Anbieter zuerst die Möglichkeit der Besserung eingeräumt werden.

Wann kann man einen Festnetzvertrag ordentlich ("normal") kündigen? Es ist üblich vertraglich eine Erstlaufzeit von 24 Monaten zu vereinbaren, welche sich nach Ablauf um weitere zwölf Monate automatisch verlängert. Eine normale Kündigung, welche von Juristen auch als „ordentliche Kündigung“ bezeichnet wird, kann zum Ende der Vertragslaufzeit ausgesprochen werden.